Gemäß internationaler Praxis beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate nach Abschluss der Installation und Inbetriebnahme. Um eine zügige Installation und Inbetriebnahme zu gewährleisten, müssen nach Ankunft der Maschinen im Hafen des Käufers alle Vorbereitungen für die Installation und Inbetriebnahme der Produktionslinie abgeschlossen sein. Sollten die Vorbereitungen innerhalb von 60 Tagen nicht abgeschlossen sein, beginnt die Gewährleistungsfrist zu laufen. Dauert die Gewährleistungsfrist aufgrund eines Fehlers des Käufers länger als ein Jahr, ist die Gewährleistungsfrist neu zu verhandeln. Schäden durch unsachgemäße Bedienung sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.